LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.1. Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
1.2. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.

2.1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Besteller freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung oder bis zur Auslieferung des Liefergegenstandes von uns jederzeit widerrufen werden.
2.2. Angebote/Bestellungen des Bestellers werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände rechtsverbindlich. Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden.
2.3. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preise, Leistungen und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich Vertragsinhalt werden. DIN-Normen, Zeichnungen, Gewichts-, und Maßangaben, Pläne, Hinweise und Werbeprospekte, sowie der Hinweis „geeignet für … etc.“ sind keine zugesicherten Eigenschaften.
2.4. Wir haben das Recht, technische Änderungen an dem Liefergegenstand dann vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.
2.5. Schreibfehler müssen berichtigt werden.
2.6. Bei Annahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Begründete Bedenken hiergegen berechtigen uns, den Auftrag nur gegen Vorauskasse auszuführen.

3.1. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der jeweiligen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuer. Sämtliche weiteren Kosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Nachnahmegebühren und Montage werden zusätzlich berechnet.

4.1. Ist die Montage vertraglich durch uns durchzuführen, so ist diese vom Besteller zusätzlich zu vergüten. Außerdem hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass die Montage sofort nach Anlieferung beim Besteller durchgeführt werden kann. Für Verzögerungen und dadurch entstehende Kosten haftet der Besteller.

5.1. Als Lieferzeit gilt der in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin. Erbringt der Besteller etwaige mit ihm vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig, oder hat der Besteller die von ihm zu erbringende Anzahlung (Ziff.6) nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit erbracht, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um den Zeitraum dieser Verzögerung.
5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat, oder wir den Liefergegenstand zur Auslieferung bereitgestellt und dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
5.3. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung nach Vertragsabschluß durch den Eintritt von unvorhersehbaren, ungewöhnlichen Umständen gehindert sind, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Sanktionen und Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Bauteile, Energieversorgungsschwierig-keiten etc., so verlängert sich – soweit diese Umstände zu Verzögerungen führen – die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Dauert diese Behinderung länger als zwei Monate an, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen über jeglicher Art aufgrund verspäteter Lieferung sind in diesem Falle ausgeschlossen.
5.4. Diese Regelung gilt entsprechend in Fällen von Streik und Aussperrung, soweit diese Ereignisse zu Verzögerungen führen. Für den Fall, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so gilt diese Regelung entsprechend. Dieser Selbstbehalt gilt nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG.
5.5. Die Produkte müssen aus Platzgründen zum Fertigstellungstermin abgenommen werden. Bei größeren Bestellungen ist eine Lagerung von bis zu 7 Tagen ohne weiteres Entgelt möglich. Sollten die Produkte später abgenommen werden, so werden pro Palettenstellplatz und Tag eine Lagergebühr von 2,50 Euro verlangt.
5.6. Haftungsausschluss bei Verzögerungen, die zurückzuführen sind auf Ereignisse, die auch bei größter Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht vermeidbar waren (z. B. höhere Gewalt).

6.1. Grundsätzlich gelten nur die von uns auf der Handelsrechnung bzw. Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Zahlungsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
6.2. Nach Eingang der Auftragsbestätigung hat der Besteller eine Anzahlung in Höhe des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Betrages innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Zahlung gilt als erbracht, wenn sie unserem Konto gutgeschrieben ist. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. Zahlungen per Scheck erfolgen erfüllungshalber. Der Restbetrag des Auftragswertes ist bei Zustellung des Liefergegenstandes oder bei Abholung in bar oder durch bankbeglaubigten Scheck zu begleichen.
6.3. Andere Zahlungsmodalitäten sind nur mit schriftlicher Zusage möglich.

7.1. Der Liefergegenstand bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Scheckzahlungen gelten erst nach Einlösung durch den Käufer als erbrachte
Zahlung.
7.2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
7.3. Der Besteller tritt schon jetzt alle Ansprüche, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zustehen, in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
7.4. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in diese Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte an der Vorbehaltsware hinzuweisen.
7.5. Bei Zahlungsverzug oder bei Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist in diesen Fällen zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten gegenüber Kaufleuten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.1. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, mangelhaft oder fehlen in den zugesicherten Eigenschaften, so haben wir – nach unserer Wahl – unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
8.2. Lassen wir eine gestellte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert, oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Besteller nach seiner Wahl einen Anspruch auf Wandlung oder Minderung, oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch im Umfang von Ziff.9.2.
8.3. Keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen:
8.3.1. für Installations-, Liefer- und Frachtkosten,
8.3.2. für entstehende Kosten (Gebühren, Transport, etc.) bei anerkannten Testinstituten
8.3.3. für Verschleißteile sofern diese bei Gefahrübergang mangelfrei waren,
8.3.4. bei geringfügigen Abweichungen der angegebenen Leistungen und Gewichte.

9.1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von uns, unseren leitenden Angestellten, oder unseren Erfüllungs- bzw. unseren Verrichtungsgehilfen vorliegt.
9.2. Soweit wir auf Schadensersatz wegen ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften in Anspruch genommen werden können, wird der Schadensumfang auf den Umfang der Zusicherung und auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schäden begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn und/oder Produktionsausfall sind in jedem Fall ausgeschlossen.

10.1. Tritt der Besteller ohne hierzu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück, oder kündigt er im Falle des Vorliegens eines Werkvertrages diesen Vertrag vor oder nach Vollendung des Werkes, so sind wir berechtigt, einen Pauschalbetrag von 10 % des Auftrags-Warenwertes als Stornogebühren zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren, uns tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Zusätzlich sind wir berechtigt entstandene Kosten oder entstandenen Schaden an den Besteller zu berechnen.

11.1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt oder wenn wir abweichend von diesen Geschäftsbedingungen die Frachtkosten tragen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
11.2. Wünscht der Besteller die Zustellung der Ware, so sind wir bereit, dem Besteller einen Spediteur zu vermitteln. Die vertraglichen Beziehungen werden, soweit nicht abweichend vereinbart, zwischen Besteller und dem Spediteur begründet. In diesen Fällen hat der Besteller sicherzustellen, dass zur Entladung entsprechende Ausrüstung (Gabelstapler, Laderampe, etc.) und ausreichend Hilfskräfte zur Verfügung stehen. Wünscht der Besteller die Montage der Liefergegenstände, so werden hierüber besondere Vereinbarungen getroffen. Montagearbeiten sind grundsätzlich nicht im Kaufpreis enthalten.

12.1. Zahlungsort für die Zahlung ist, D-89180 Berghülen. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne von § 24 AGBG, so ist Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen, soweit es sich nicht um Montage handelt, ebenfalls Berghülen.
12.2. Für diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sowie die sich aus dem Vertrag ergebenden gesamten Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Besteller, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG).
12.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne von § 24 AGBG handelt, je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Ulm oder das Landgericht Ulm.
12.4. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
12.5. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit Bezug auf den Liefervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.04.2015