„Solarstrom für Elektroautos 442“
Im vergangenen August waren 20 % aller neu angemeldeten Kraftfahrzeuge ein E-Auto. Diese Zahl soll in Zukunft deutlich steigen. Hier soll die neue Zuschussförderung „Solarstrom für Elektroautos 442“, die am 26. September beginnt eine hilfe sein. Das ein E-Auto für den großteil der täglichen Autofahrtene inem Herkömmlichen KFZ in nichts nachsteht ist den meisten schon länger bewusst. Das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos 442“, welches ab dem 26.09.2023 gestellt werden kann, ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 10.200€.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Privatpersonen, welche ein Wohngebäude besitzen, darin wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung ein rein batteriebetriebenes Elektroauto besitzen oder ein solches zumindest verbindlich bestellt haben. Dabei ist es egal, ob es sich um Eigentum oder Leasing handelt. Aber Achtung: Ein Nachweis zur Bestellung des E-Autos muss spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorgelegt werden.
Was ist Förderfähig?
Die Anschaffung eines neuen Systems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht-öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:
- PV-Anage (min. 5kWp)
- Batteriespeichersystem (min 5kWh)
- Ladestation o.ä (min. 11kW) nicht öffentlich zugänglich
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen wird demnächst auf der Webseite der KfW veröffentlicht.
Was muss beachtet werden?
Alle Komponenten müssen fabrikneu sein und dürfen nicht bereits im Besitz des Antragssteller sein, oder gebraucht erworben sein. Die Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein. Eine Förderung ist auch möglich, wenn die Gesamtsysteme gemietet oder in Raten gekauft wurden, vorausgesetzt, die antragstellende Person besitzt die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Auch der Besitz bzw. die verbindliche Bestellung (Eigentum oder Leasing mit mindestens 12 Monaten Laufzeit) eines eigenen, rein batteriebetriebenen E-Autos sind Voraussetzung für die Förderung. Gleiches gilt für den Besitz eines selbst genutzten Wohngebäudes. Darüber hinaus soll der erzeugte PV-Strom vorrangig zum Laden des Fahrzeugs verwendet werden. Zu guter Letzt: Die Voraussetzungen besagen, dass ein Fachunternehmen die Einbaumaßnahmen ausführen muss.
Die Verpflichtende Nutzungsdauer der Systeme sind vorraussetzung der KFW-Förderung und können bei Missachtung, z.B. beim Verkauf der Komponenten zum zurückzahlen des Zuschuss führen. Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation, muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für mindestens sechs Jahre genutzt werden. Das rein batteriebetriebenes Elektroauto muss zwingend vorhanden sein oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt (Eigentum oder Leasing). Das Elektroauto muss nach der Inbetriebnahme des Gesamtsystems für mindestens drei Jahre in Betrieb bleiben.
Wie viel Förderung ist möglich?
Die maximale Förderhöhe liegt bei 10.200 €. Diese Summe setzt sich aus den folgenden Beträgen zusammen.
Ladestation (min. 11 kW): 600 € (pauschal) bei bidirektionalem Laden sogar 1.200 € (pauschal)
PV-Anlage (min. 5 kWp): 600 € pro kWp max. 6.000 €
PV-Speicher (min. 5 kWh): 250 € pro kWh max. 3.000 €
Fazit!
Als Eigentümer/in welche im selbst genutzten Wohnhaus leben, bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder zum Zeitpunkt der Förderung ein solches bestellt haben (Eigentum oder Leasing), können vom 26.09.2023 bis 30.06.2024 die Förderung „Solarstrom für Elektroautos 442“ beantragen und bis zu 9.600 € oder 10.200€ Zuschuss erhalten.
Mehr Infos und Details findest du auf der KfW Webseite unter „442 Solarstrom für Elektroautos“
442 Solarstrom für Elektroautos | KfW